Störungsbilder bei Kindern

Sprachentwicklungsstörungen oder –verzögerungen

Störungen der kindlichen Entwicklung in den Bereichen Wortschatz, Artikulation (Lautverwendung), Satzbau/Grammatik und/oder der Fähigkeit mit der Umwelt in Kontakt zu treten.

Aussprachestörungen (Dyslalien)

Störung der Lautbildung, d.h. diese Kinder können bestimmte Laute nicht richtig bilden. Bekannt ist hier insbesondere das Lispeln (Sigmatismus), also eine Fehlbildung des Lautes /s/. Begleitend kann hier häufig eine unterentwickelte Mundmuskulatur beobachtet werden, welche wiederum zu einer kindlichen Schluckstörung/myofunktionellen Störung führen kann. Besonders bei einer geplanten kieferorthopädischen Versorgung sollte dieser Bereich beachtet werden.

Stottern

Störung des Redeflusses durch Laut-, Silben- und Wortwiederholungen, Dehnungen oder Blockaden als Kernsymptomatik und Vermeidestrategien und psychische Reaktionen wie Sprechangst, Wut oder Ärger als Begleitsymptomatik.

Poltern

Störung des Redeflusses durch unangemessenes Sprechtempo, Beschleunigungen, Verschmelzungen von Wörtern, Satzabbrüche, Umformulierungen und Floskeln.

Stimmstörungen/Kindliche Dysphonien

Stimmstörungen bei Kindern machen sich durch länger anhaltende Heiserkeit (ohne akuten Infekt) bemerkbar. Die Stimme ist wenig belastbar und kann manchmal ganz wegbleiben. Sie kann rau, heiser und gepresst oder kraftlos und hauchig klingen und eventuell schwer verständlich sein. Es können funktionelle oder organische Ursachen zugrunde liegen.

Hörstörungen

Durch angeborene, fortbestehende oder vorübergehende Hörstörungen erschwerte Sprachentwicklung/Ausspracheentwicklung (siehe Artikulationsstörungen).

Auditive Verarbeitungsstörungen (AVS) /Lese-Rechtschreibstörungen (LRS)

Auditive Verarbeitungsstörungen sind Störungen der Weiterverarbeitung gehörter Informationen, das Hören an sich ist dabei genauso wenig betroffen wie die Intelligenz, dennoch kommt es zu Problemen im Schriftspracherwerb weil feine Unterschiede zwischen Sprachlauten nicht erkannt werden oder die Merkfähigkeit eingeschränkt ist.

 

Extras

Selbstverständlich ist die Praxis rollstuhlgerecht.
Gerne führen wir nach Absprache Hausbesuche bei entsprechender Verordnung durch.
Behandlungen auch in Englisch möglich.

Mehr Informationen

 

Verordnungsweg

Zunächst muss Ihr Haus- oder Facharzt (Kinderarzt, Neurologe, HNO-Arzt, Zahnarzt oder Kieferorthopäde) den Behandlungsbedarf prüfen und eine entsprechende Verordnung ausstellen. Diese ist 14 Tage gültig.

In einem Telefonat oder per E-mail vereinbaren wir nun einen Termin zur Untersuchung, Beratung und Behandlungsplanung.

In der Regel finden 1-2 Therapieeinheiten à 45 Minuten pro Woche statt.

Behandelt werden Versicherte aller Kassen und Privatpatienten, selbstverständlich führe ich auf ärztliche Verordnung auch gerne Hausbesuche durch.

 

Die Praxis für Logopädie Florian Schröder befindet sich in Bohlsen im Landkreis Uelzen.